Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist fristgebunden und wirkt unmittelbar gegenüber Ihren Mitarbeitenden, dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern. Sie erfordert laufende Kenntnis des Sozialversicherungs-, Arbeits- und Tarifrechts.
Organisation
Die Abrechnung führt ein hierauf spezialisierter Dienstleister durch, der ein eigenes Portal für die monatlichen Meldungen bereitstellt.
Die Auslagerung ist eine bewusste Entscheidung. Die Lohnabrechnung erfordert laufende Spezialkenntnisse, die sich nur in einem darauf ausgerichteten Betrieb dauerhaft vorhalten lassen. Die Abstimmung zwischen Ihnen, dem Dienstleister und uns erfolgt eng; in den fachlichen Fragen bleiben wir eingebunden.
Unsere Aufgabe sind die fachlichen Fragen: die Beurteilung von Sachbezügen und Arbeitgeberleistungen, von Geschäftsführungsbezügen und der Vergütung von Gesellschafter-Geschäftsführern sowie von Tantiemen und Pensionszusagen – dazu die Begleitung von Lohnsteuer-Außenprüfungen und Betriebsprüfungen der Rentenversicherung.
Abrechnungen geringen Umfangs – etwa für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ohne oder mit wenigen weiteren Arbeitnehmern – können wir auch selbst übernehmen. Welche Variante für Ihr Unternehmen sachgerecht ist, klären wir vor Beginn der Zusammenarbeit.
Leistungsumfang
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Melde- und Bescheinigungswesen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Finanzamt
- Ein- und Austritte sowie Pflege der Stammdaten
- Beurteilung von Sachbezügen und steuerfreien Arbeitgeberleistungen – Firmenwagen, Jobticket, Zuschüsse
- Reisekostenabrechnung
- Auswertungen zu Personalkosten
- Übernahme der Lohnbuchungen in die Finanzbuchhaltung
Prüfungen
Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Sozialversicherungsbeiträge mindestens alle vier Jahre (§ 28p SGB IV); hinzu kommt die Lohnsteuer-Außenprüfung. Wiederkehrende Prüfungsschwerpunkte sind die Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, die Behandlung von Sachbezügen sowie die Voraussetzungen steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG). Wir bereiten diese Prüfungen vor und begleiten sie.
Ablauf der Zusammenarbeit
Einrichtung
Zu Beginn werden die Stammdaten Ihrer Mitarbeitenden übernommen und auf Vollständigkeit geprüft. Dabei wird festgelegt, wer welche Angaben liefert.
Monatliche Meldung
Veränderungen melden Sie bis zum 20. des Monats über das Portal des Abrechnungsdienstleisters – Ein- und Austritte, variable Bestandteile, Fehlzeiten. Unveränderte Angaben sind nicht erneut zu melden.
Abrechnung und Bereitstellung
Ihre Mitarbeitenden erhalten die Abrechnungen digital, Sie erhalten die Auswertungen. Die Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt erfolgen fristgerecht.
Fachliche Fragen
Für Fragen, die über die Abrechnung hinausgehen, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Die Abrechnung führt ein hierauf spezialisierter Dienstleister durch, der ein eigenes Portal für die monatlichen Meldungen bereitstellt. Die Verarbeitung ist vertraglich geregelt; die Einzelheiten legen wir vor Beginn der Zusammenarbeit offen. Für die fachlichen Fragen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Nicht zwingend. Abrechnungen geringen Umfangs – etwa für Gesellschafter-Geschäftsführer – können wir auch selbst übernehmen. Welche Variante sachgerecht ist, klären wir vor Beginn der Zusammenarbeit.
Bis zum 20. des Monats über das Portal des Abrechnungsdienstleisters. Unveränderte Angaben sind nicht erneut zu melden.
Ja. Firmenwagen, Jobticket, Zuschüsse und vergleichbare Leistungen prüfen wir vor der Einführung auf ihre lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung.

