Die Rechtsform bestimmt Haftung, laufende Steuerbelastung, Finanzierungsmöglichkeiten und die Besteuerung einer späteren Veräußerung. Eine spätere Änderung ist möglich, löst jedoch eigene steuerliche Folgen aus.

Zu klärende Fragen

  • Rechtsform: Haftung, laufende Besteuerung, Behandlung thesaurierter Gewinne, Option zur Körperschaftsbesteuerung
  • Beteiligungsverhältnisse und die Frage, ob die Anteile persönlich oder über eine Gesellschaft gehalten werden
  • Aufbau von Holdingstrukturen bereits bei Gründung
  • Kapitalausstattung und Finanzierung
  • Abstimmung des Gesellschaftsvertrags mit Notar und Rechtsanwalt
  • Steuerliche Erfassung und Anmeldung beim Finanzamt

Beteiligungsstruktur

Werden Anteile persönlich gehalten, unterliegt ein späterer Veräußerungsgewinn einer anderen Besteuerung als bei einer Beteiligung über eine Holding (§ 8b KStG). Diese Entscheidung wird bei der Gründung getroffen; eine nachträgliche Änderung ist nur über Umstrukturierungen und die daran geknüpften Sperrfristen möglich.

→ Für bestehende Unternehmen: Steuerliche Gestaltung und Umstrukturierung

Häufige Fragen

Maßgeblich sind Haftung, laufende Besteuerung, die Behandlung thesaurierter Gewinne und die geplante weitere Entwicklung. Wir rechnen die Varianten für den konkreten Fall durch.

Bei persönlicher Beteiligung unterliegt ein späterer Veräußerungsgewinn einer anderen Besteuerung als bei einer Beteiligung über eine Holding (§ 8b KStG). Die Entscheidung wird bei der Gründung getroffen.

Ja. Ein Rechtsformwechsel ist jedoch ein eigener steuerlicher Vorgang mit Folgen und Fristen.

Ja. Wir übernehmen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die Beantragung der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Anmeldung als Arbeitgeber.