Steuerberatung für Unternehmen und ihre Gesellschafter
Wir betreuen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie deren Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Die Betreuung umfasst die laufenden Pflichten des Geschäftsjahres, die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie die Beurteilung steuerlicher Gestaltungsfragen.
Privatpersonen betreuen wir bei ihren Einkommensteuererklärungen und bei Fragen zu Vermögensübertragungen, Erbschaft und Schenkung.
Im Jahresverlauf
Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung und die laufenden Meldungen bilden die Grundlage für Abschluss und Beratung. Wir führen diese Bereiche so, dass unterjährig auswertbare Zahlen vorliegen.
Zum Abschluss
Den Jahresabschluss erstellen wir nach handelsrechtlichen Vorschriften, leiten die betrieblichen Steuererklärungen daraus ab und übernehmen die Offenlegung.
Bei unternehmerischen Entscheidungen
Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, Vermögensübertragungen und Auslandsbezug haben steuerliche Folgen, die sich nachträglich selten korrigieren lassen. Wir beurteilen sie vorausschauend.
Zusammenarbeit
Ihr Ansprechpartner ist ein Partner oder eine Partnerin der Kanzlei. Wir arbeiten mit Eingangs- und Wiedervorlagekontrolle; Auswertungen erhalten Sie in festem Turnus, Erklärungen und Abschlüsse fristgerecht. Gehen Unterlagen später ein als vorgesehen, informieren wir Sie über die Auswirkungen auf die Frist und übernehmen die Abstimmung mit dem Finanzamt.






