Die Abschlussprüfung wird für ein Unternehmen relevant, wenn es die gesetzlichen Größenmerkmale überschreitet, wenn sich die Gesellschafterstruktur ändert oder wenn Dritte eine geprüfte Rechnungslegung erwarten.
Voraussetzungen der Prüfungspflicht
Die Prüfungspflicht knüpft an Größenmerkmale an. Kapitalgesellschaften unterliegen ihr, sobald sie die Schwellenwerte des § 267 HGB überschreiten (§ 316 HGB); für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften gilt über § 264a HGB Entsprechendes. Maßgeblich ist die Entwicklung über zwei aufeinanderfolgende Abschlussstichtage.
Wir beobachten diese Entwicklung im Rahmen der laufenden Betreuung und informieren Sie, sobald eine Prüfungspflicht absehbar ist.
Durchführung der Prüfung
Die DND Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH ist eine Steuerberatungsgesellschaft und führt keine Abschlussprüfungen durch. Für Prüfungsleistungen arbeiten wir mit der SK Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München zusammen.
Felix Daum und Florian Daum sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und in beiden Gesellschaften Partner. Für steuerliche und prüfungsbezogene Fragen stehen damit dieselben Ansprechpartner zur Verfügung, auch wenn die Leistungen von zwei getrennten Gesellschaften erbracht werden.
Ob die SK Treuhand in einem konkreten Fall als Abschlussprüfer bestellt werden kann, richtet sich nach den berufsrechtlichen Unabhängigkeitsanforderungen und wird für jedes Mandat gesondert beurteilt.
Häufige Fragen
Sobald zwei der drei Größenmerkmale des § 267 HGB an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden (§ 316 HGB).
Ja. Für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften gilt über § 264a HGB Entsprechendes.
Nein. Die DND Partner ist eine Steuerberatungsgesellschaft und führt keine Abschlussprüfungen durch. Für Prüfungsleistungen arbeiten wir mit der SK Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen; Felix Daum und Florian Daum sind in beiden Gesellschaften Partner.
Ob die SK Treuhand im konkreten Fall als Abschlussprüfer bestellt werden kann, richtet sich nach den berufsrechtlichen Unabhängigkeitsanforderungen und wird für jedes Mandat gesondert beurteilt.

