Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für Auswertungen, Jahresabschluss und steuerliche Beurteilungen. Wir führen sie so, dass sie sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch unterjährig eine belastbare Aussage über die wirtschaftliche Entwicklung erlaubt.
Leistungen
• Laufende Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
• Kontenabstimmung und Qualitätssicherung
• Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen
• Betriebswirtschaftliche Auswertungen zu Ertragslage, Kostenstruktur und Liquidität
• Offene-Posten-Listen für Forderungen und Verbindlichkeiten
• Individuelle Auswertungen und Kennzahlen
• Anbindung von Vorsystemen – Kasse, Warenwirtschaft, Zahlungsdienstleister –, soweit die Schnittstelle es zulässt
E-Rechnung
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Ausstellungspflicht für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen.
Wir prüfen, ob Ihre Rechnungsein- und -ausgangsprozesse den Anforderungen entsprechen, und begleiten die Umstellung.
Ablauf der Zusammenarbeit
Belegbereitstellung
Rechnungen, Verträge und Belege stellen Sie digital bereit – per Upload, Scan oder App.
Bankdatenabruf
Kontoumsätze werden über eine gesicherte Schnittstelle direkt von Ihrer Bank übernommen.
Verbuchung
Die Verbuchung erfolgt unter Beachtung der steuerlichen und handelsrechtlichen Anforderungen, nachvollziehbar und zeitnah.
Auswertungen
Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste sowie Offene-Posten-Listen stehen Ihnen laufend online zur Verfügung.
Häufige Fragen
Ja. Führen Sie Ihre Finanzbuchhaltung vollständig im eigenen Haus, übernehmen wir darauf aufbauend den Jahresabschluss und die Steuererklärungen. Eine Aufteilung einzelner Arbeitsschritte zwischen Ihrem Haus und der Kanzlei bieten wir nicht an.
Je nach System und verfügbarer Schnittstelle ist das möglich – etwa für Kassensysteme, Warenwirtschaft und Zahlungsdienstleister. Wir prüfen die Anbindung und unterstützen bei der Einrichtung.
Die Empfangsfähigkeit ist seit dem 1. Januar 2025 erforderlich. Ab dem 1. Januar 2027 kommt die Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz hinzu, ab 2028 für alle übrigen.
Per Upload, Scan oder App. Kontoumsätze werden über eine gesicherte Schnittstelle direkt von der Bank übernommen.

