Ihr Riester-Vertrag hat Sie enttäuscht? Der Nachfolger kommt 2027 – und diesmal lohnt der zweite Blick
Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorge-Depot die Riester-Rente ab. Viele Unternehmer haben mit Riester schlechte Erfahrungen gemacht und winken beim Thema geförderte Vorsorge inzwischen ab. Diesmal ändert sich allerdings genau der Punkt, an dem Riester gescheitert ist.
Was wirklich neu ist
Staatlich geförderte Altersvorsorge gibt es seit 2002. Ausgebremst hat Riester nicht die Förderung, sondern die Beitragsgarantie: Anbieter mussten zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zusichern. Das zwang sie in sichere Anleihen, und im Niedrigzinsumfeld blieb nach Kosten kaum Rendite übrig. Genau diese Garantie fällt weg. Erstmals darf gefördertes Vorsorgekapital vollständig in Aktienfonds und ETFs fließen. Das ist die eigentliche Neuerung. Die Förderlogik selbst kennen Sie aus Ihrem alten Vertrag: Zulage plus Sonderausgabenabzug, und das Finanzamt prüft automatisch, was für Sie günstiger ist. Neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr abschließbar. Was mit einem bestehenden Vertrag geschieht, ob weiterführen oder übertragen, ist eine eigene Frage und sollte individuell geprüft werden.
Ihr bestehendes ETF-Depot profitiert nicht davon
Ein häufiges Missverständnis: Wer bereits in ETFs spart, bekommt dafür ab 2027 keine Förderung. Ihr Depot bleibt ein normales, ungefördertes Depot. Gefördert wird nur ein eigener, zertifizierter Altersvorsorge-Vertrag, für den Sie zusätzlich einen Zulagenantrag stellen. Einmal als Dauerantrag gestellt, läuft der jedes Jahr automatisch. Gefördert werden Einzahlungen bis 1.800 Euro im Jahr. Die Zulage fließt direkt ins Depot: 50 Cent je Euro für die ersten 360 Euro, danach 25 Cent je Euro, zusammen bis zu 540 Euro jährlich. Für viele heißt die Lösung ab 2027 deshalb zwei Depots nebeneinander – das geförderte für die ersten 1.800 Euro, das freie für alles darüber. Ein weiterer Punkt, der oft falsch verstanden wird: Die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr fließt in Ihr eigenes Depot, nicht in eines für das Kind. Schon 25 Euro Eigenbeitrag im Monat lösen sie aus. Über 18 Jahre Kindergeldberechtigung kommen so bis zu 5.400 Euro je Kind zusammen, die über Jahrzehnte mitverzinst werden. Ab zwei Kindern dreht das die gesamte Rechnung zugunsten der Förderung.
Für Ihre Mitarbeiter: gut gemeint ist nicht gut gerechnet
Das Altersvorsorge-Depot ist ein privates Produkt, kein neuer Weg der betrieblichen Altersversorgung. Geben Sie einem Mitarbeiter Geld dazu, damit er sein Depot bespart, ist das Seite 1normaler Arbeitslohn mit Lohnsteuer und Sozialabgaben – bei ihm und bei Ihnen. Wollen Sie, dass bei jedem Mitarbeiter 100 Euro monatlich in der Altersvorsorge ankommen, kostet Sie der Weg über das Depot rund 186 Euro. Über eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG sind es 100 Euro, steuer- und abgabenfrei. Pro eingesetztem Euro kommen so rund 71 Cent gegen einen vollen Euro an. Fair ist der Vergleich erst mit einem Blick nach vorn: Von der Betriebsrente gehen im Alter nochmal rund 20 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ab, beim Depot nicht. Das verkleinert den Abstand, dreht ihn aber nicht. Dafür gehört das Depot dem Mitarbeiter, wandert beim Jobwechsel einfach mit, und Sie haben weder Haftung noch Verwaltungsaufwand. Und noch ein Detail: Bespart der Mitarbeiter sein Depot bereits selbst mit 1.800 Euro im Jahr, bringt Ihr Zuschuss keine zusätzliche Zulage mehr. Er ist dann schlicht Gehalt.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer: zwei Hürden
Die erste ist die Förderberechtigung. Der geförderte Personenkreis wird 2027 erweitert, unter anderem auf Selbständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ausgerechnet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer fällt häufig durch das Raster, weil sein Gehalt steuerlich als Arbeitnehmergehalt zählt und er in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig ist. Manchmal hilft der Weg über den förderberechtigten Ehepartner. Diese Frage gehört an den Anfang jeder Überlegung, nicht ans Ende. Die zweite ist Ihr Steuersatz im Ruhestand. Die Auszahlung aus dem geförderten Depot wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet, und der steigt mit dem Einkommen. Erträge aus einem breit gestreuten Aktien-ETF im freien Depot werden dagegen pauschal besteuert: 26,375 Prozent Abgeltungsteuer, wovon nur 70 Prozent greifen, weil bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge freigestellt sind. Effektiv rund 18,5 Prozent, unabhängig vom übrigen Einkommen. Wer im Alter aus Pensionszusage, Mieten und Ausschüttungen gut verdient, liegt darüber – und fährt mit dem freien Depot oft besser.
Der Punkt, der alles entscheidet: die Kosten
Schon 0,3 bis 0,5 Prozent höhere jährliche Produktkosten gegenüber einem günstigen ETF-Depot können den gesamten Fördervorteil auffressen. Über 30 Jahre wirkt der Zinseszins bei Kosten genauso unerbittlich wie bei Erträgen, nur gegen Sie. Der Kostendeckel beim Standardprodukt ist kein Gütesiegel, sondern eine Obergrenze. Vor jedem Abschluss gehört deshalb ein konkreter Kostenvergleich auf den Tisch.
Fazit
Das Altersvorsorge-Depot ist besser als Riester, aber kein Selbstläufer. Für Ihre Belegschaft bleibt die Betriebsrente das effizientere Instrument. Für Sie persönlich hängt alles an vier Fragen: Sind Sie überhaupt förderberechtigt? Wie viele Kinder sind noch kindergeldberechtigt? Wie hoch ist Ihr Steuersatz im Ruhestand? Und was kostet das Produkt?
Ihr nächster Schritt: Diese Fragen lassen sich rechnen, und zwar konkret. Sprechen Sie uns an, bevor Sie 2027 etwas unterschreiben – wir stellen die nötigen Angaben mit Ihnen zusammen und rechnen Ihren Fall durch.
Für die Berechnungen wurden verschiedene Annahmen getroffen, die im Einzelfall für das jeweilige Investment abschließend zu prüfen sind. Die dargestellten Beträge und steuerlichen Belastungen dienen der Veranschaulichung eines fiktiven Einzelfalls und sind nicht übertragbar. Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung dar, sondern zeigt mögliche steuerliche Handlungsfelder auf. Stand: Juli 2026, Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) v. 26.5.2026, BGBl. 2026 Nr. 156.


